Bestattungsamt | Todesfälle müssen unter Abgabe der ärztlichen Todesbescheinigung am Ereignisort/Wohnort angezeigt werden. Die Wohngemeinde des Verstorbenen ist für das Bestattungswesen zuständig. |
Trauerfeier | Für die Durchführung der Trauerfeier nehmen Sie bitte mit dem » Pfarramt Kontakt auf. Es wird gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch alles notwendige für eine würdige Trauerfeier in die Wege leiten. Die Trauerfeierlichkeiten finden in der Regel in unseren Kirchen in Brunnen oder Schwyz statt. Bei sehr grossen Trauergemeinden oder anderen speziellen Umständen ist auch eine individuelle Lösung denkbar. |