Wir sind nicht alleine Kirche, sondern mit vielen anderen Christen gemeinsam auf dem Weg. Unsere Gemeinde gehört zur Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz.
(Auszug aus der Verfassung der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz)
§ 2 Kirche
Kirche ist überall, wo Menschen im Namen Jesu Christi zusammenkommen, wo Gottes Wort auf Grund des Alten und Neuen Testamentes verkündet und gehört wird, wo Menschen durch den Heiligen Geist zum Glauben erweckt und zu lebendiger Gemeinschaft des Leibes Christi verbunden sind und wo sie Jesus Christus als Herrn und Erlöser anerkennen und durch ihr Leben die Hoffnung auf das Kommen des Reiches Gottes bezeugen.
§ 3 Evangelisch-reformierte Kantonalkirche
Die Evangelisch-reformierte Kantonalkirche Schwyz hat ihren Grund im Evangelium Jesu Christi und ist darauf verpflichtet. Das Evangelium ist Richtpunkt des Glaubens, Lebens und Handelns in unserer Welt. Die Evangelisch-reformierte Kantonalkirche bekennt dieses Evangelium in der Gemeinschaft mit der gesamten christlichen Kirche aller Zeiten.
Im Sinne der Reformation ist sie bereit, ihren Auftrag und ihre Gestalt in unserer Welt immer wieder am Evangelium zu überprüfen. Sie ist sich ihrer Vorläufigkeit als Gemeinschaft unvollkommener, aber von Gott geliebter Menschen bewusst.
Als Kantonalkirche weiss sie sich zusammen mit der Römisch-katholischen Kantonalkirche zu allen Menschen gesandt.
§ 7 Rechtsform der Kirchgemeinden
Die Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Schwyz sind selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Sie sind vermögensfähig und berechtigt, Steuern zu erheben.
Im Rahmen der staatlichen und kirchlichen Rechtsordnung regeln sie ihre Angelegenheiten
selbstständig.
§ 8 Bestand
Die Evangelisch-reformierte Kantonalkirche Schwyz umfasst die Kirchgemeinden:
a) Arth-Goldau,
b) Brunnen-Schwyz,
c) Einsiedeln,
d) Höfe,
e) Küssnacht am Rigi,
f) March.
(Ende des Auszugs der Verfassung)
Synodale
Wir sind durch 4 Synodale in der 30 köpfigen Synode (dem "Parlament" der Kantonalkirche) vertreten. Sie sind durch die Kirchgemeindeversammlung jeweils für 4 Jahre gewählt:
Infos aus der Kantonalkirche